Themen — Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe / Kirchenrecht

Die Kirchengemeinde als Eigentümerin und Bauherrin unter kirchlicher Bauaufsicht

Als Eigentümerin und Bauherrin hat die Kirchengemeinde bei Anpassungs- und Umnutzungsmaßnahmen ihrer Kirchengebäude die Organisationsverantwortung. Die zuständigen Organe sind das Presbyterium (evangelische Kirche) beziehungsweise der Kirchenvorstand (katholische Kirche). Diese können bei einer Nachnutzung oder einer baulichen Entwicklung ihrer Liegenschaften nicht frei entscheiden, sondern unterliegen sowohl dem weltlichen Baurecht als auch dem kirchlichen Recht. Primäre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Beratung wie auch für die später erforderliche kirchenaufsichtliche Genehmigung sind die für bauliche Fragen und die Aufsicht zuständigen Fachabteilungen oder -referate in den Landeskirchenämtern (evangelische Kirche) beziehungsweise (Erz-)Bischöflichen Generalvikariaten (katholische Kirche). Mit diesen Partnern sind alle Schritte, die ggf. zu einer neuen Nutzung oder zu einem Umbau einer Kirche oder eines kirchlichen Gebäudes führen, im Vorfeld abzustimmen. Nur so ist sichergestellt, dass die Maßnahmen kirchenrechtlich genehmigungsfähig und die zur Umsetzung erforderlichen Verträge mit Dritten im kirchen- wie im weltlich-rechtlichen Sinne wirksam sind.

Unter der fachkundigen Beratung der kirchlichen Bauaufsicht kann festgestellt werden, dass für eine beabsichtigte Maßnahme externe Beratungs- oder Planungsleistungen beauftragt werden sollten. Dann kann die Kirchengemeinde unter Beteiligung des zuständigen Landeskirchenamtes beziehungsweise Generalvikariates geeignete Planer für eine Machbarkeitsstudie oder Entwurfsverfasser, Fachplaner, Bauleiter und Unternehmer für die planerische und bauliche Umsetzung beauftragen und ggf. die erforderlichen weltlichen Genehmigungen veranlassen.

Je nach Komplexität der Aufgabe sind verschiedene Planer und Planerinnen und Behörden einzuschalten. Die Beschreibungen in den Themenbereichen Baurecht und Weiteres Vorgehen: Planen und Bauen sind als Hinweise zu verstehen. Gerade bei den Planerinnen und Planern bündeln sich oft mehrere Kompetenzen. So sind viele Architekten sowie Ingenieure zugleich Planer und Bauleiter oder staatlich anerkannte Sachverständige.

 

Dipl.-Ing. Herbert Lintz, Architektenkammer NRW, Düsseldorf | Dr. Alexander Petschulat, Ingenieurkammer-Bau NRW, Düsseldorf