Soll ein Kirchengebäude zu dessen Erhalt umgenutzt oder baulich verändert werden, müssen im Vorfeld die Ziele definiert und die erforderlichen Abstimmungen in der Kirchengemeinde und mit anderen beteiligten Akteuren getroffen werden. In den Kapiteln Prozessplanung und Nutzungsentwicklung wird ausführlich beschrieben, wie diese Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse erfolgen können. Außerdem werden in den Kapiteln Kirchenrecht und Baurecht die rechtlichen Grundlagen beschrieben, die dabei zu berücksichtigen sind.
Erst wenn die Entscheidungsfindung abgeschlossen, die notwendigen Abstimmungen getroffen und die kirchen- und baurechtlichen Anforderungen geklärt wurden, kann mit dem eigentlichen Planen und Bauen begonnen werden, da es anderenfalls zu erheblichen Problemen kommen kann: Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf oder Kostensteigerungen können hier beispielsweise die Folgen sein, wenn nicht alle erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Stellen der (Erz-)Bistümer und Landeskirchen oder der zuständigen Behörde (zum Beispiel die Untere Denkmalbehörde) vorliegen.
Da diese vorbereitenden Maßnahmen umfangreich sind und lange Zeiträume in Anspruch nehmen können, unterscheidet sich der Umbau von Kirchengebäuden ganz wesentlich von anderen Bauvorhaben, bei denen weniger spezifische Anforderungen, wie zum Beispiel das Kirchenrecht, berücksichtigen werden müssen. Hinzu kommt, dass jedes Kirchengebäude ganz individuelle Voraussetzungen hat, die es zu beachten gilt. Aus diesen Gründen kann man bei der Umnutzung und baulichen Anpassung von Kirchengebäuden nur bedingt auf allgemeine Bauerfahrungen zurückgreifen.
Für das eigentliche Planen und Bauen ist von daher ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Jedoch kann hierfür – mehr als bei den Entscheidungs- und Abstimmungsprozessen, die im Vorfeld zu treffen sind – auf vorhandene Quellen und Expertisen zurückgegriffen werden. Darum gibt das Kapitel Weiteres Vorgehen: Planen und Bauen nur einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen, wie zum Beispiel die Kompetenzen der zu beteiligenden Behörden und Ämter, des Denkmalschutzes sowie der zu beteiligenden Planerinnen und Planer. Außerdem werden allgemeine Themen des Planen und Bauens, wie Kostenermittlung, Wettbewerbswesen und gestalterische Fragen beschrieben.
Es wird unbedingt empfohlen, vor dem Planen und Bauen weitere Quellen und Fachleute aus dem Bauwesen hinzuzuziehen.
Prof. Tim Rieniets, Leibniz Universität Hannover