Themen — Aktuelle Herausforderungen im Denkmal / Denkmalschutz und Denkmalpflege

Energetische Ertüchtigung und Optimierung

Energetische Optimierung von Baudenkmälern heißt, Maßnahmen zur Energieeinsparung optimal auf das Gebäude abzustimmen, um die Eigenschaften, die den Denkmalwert begründen, langfristig zu bewahren.

Optimieren bedeutet dabei nicht, Industrienormen zu erfüllen oder Eingriffe entsprechend finanzieller Förderkriterien zu maximieren. Es bedeutet vielmehr maßvoll zu modernisieren, indem ein sinnvolles, auf Konstruktion, Gestalt und ursprüngliche Funktion des Gebäudes abgestimmtes Gesamtkonzept entwickelt wird und die bewährten baulichen Eigenschaften des Gebäudes erhalten werden.

Denkmäler als Zeugnisse unseres kulturellen Erbes benötigen stets eine qualifizierte, auf den Einzelfall abgestimmte Planung zur energetischen Ertüchtigung. Die Grundlagen dafür liefert eine sorgfältige Bauaufnahme mit der Analyse der Schäden und Mängel, einer Analyse der energetischen Potenziale und Grenzen sowie der Nutzerbedürfnisse und des Nutzerverhaltens. Dabei müssen die bauphysikalischen Zusammenhänge des gesamten Gebäudes berücksichtigt werden. In die Energiebilanz müssen zudem auch die Lebensdauer der Materialien, ihr Transport und die Entsorgung einbezogen werden. Denkmalpflegerisch qualifizierte und erfahrene Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure sichern eine erfolgreiche Planung und einen zügigen Ablauf des Projektes. Die Untere Denkmalbehörde und ggf. das Denkmalfachamt sollten möglichst früh beratend einbezogen werden.

Empfohlene Vorgehensweise bei einer energetischen Ertüchtigung im Denkmal

Erster Schritt bei den Baumaßnahmen ist die Reparatur des konstruktiven Gebäudebestandes. Feuchteprobleme in den Bauteilen und ihre Ursachen sind zu beseitigen, weil sie auf Dauer zu schnellerer Abnutzung der Materialien und zu Bauschäden führen, ein ungesundes Raumklima begünstigen und die natürlichen Wärmedämmeigenschaften der Bauteile verschlechtern. Als zweiter Schritt sollte die Haustechnik modernisiert werden, weil sie in der Regel die substanzschonendste und wirtschaftlich effektivste Maßnahme darstellt. Erst als dritter Schritt können ergänzend sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle ermittelt werden.

Zielführend ist es, verschiedene die Effizienz steigernde Maßnahmen sinnvoll zu kombinieren, ihre Auswirkungen auf die Substanz, das Erscheinungsbild und die Bauphysik des Denkmals zu beachten. Nach den denkmalpflegerischen Grundsätzen müssen die letztlich durchgeführten Eingriffe, soweit möglich, reversibel (umkehrbar) sein.

Klimaschutz und Denkmalschutz

Sowohl Klimaschutz als auch Denkmalschutz stellen im Grundsatz zwei gleichrangige öffentliche Belange dar; sie sind beide elementare Nachhaltigkeitskonzepte. Im Gegensatz zum Klima- oder Umweltschutz ist Denkmalschutz aber an das konkrete, nicht wiederherstellbare Objekt gebunden und betrifft darüber hinaus nur einen so geringen Anteil des gesamten Baubestandes (weniger als 2 Prozent), dass Denkmäler für die Verwirklichung der Klimaschutzziele keine Rolle spielen. Das erkennt der Gesetzgeber im Gebäudeenergiegesetz (GEG) an, indem bei Baudenkmälern und anderen erhaltenswerten Gebäuden von der Verordnung abgewichen werden kann, wenn die Erfüllung ihrer Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen. Weiterhin dürfen die im GEG geforderten Maßnahmen nicht zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen. Auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist für Denkmäler, sofern sie wie in NRW Verfassungsrang genießen, die Einzelfallprüfung für die sonst grundsätzlich vorgesehene Installation von Solaranlagen erhalten geblieben, um dem kulturellen Belang gerecht zu werden.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die herausgehobene baukulturelle Bedeutung von Denkmälern ebenso gewürdigt, indem sie 2012 ein besonderes Fördersegment „KfW Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt hat. Fördervoraussetzung ist dabei unter anderem eine Bestätigung über den Energiestandard nach der Sanierung durch anerkannte Energiesachverständige für Baudenkmäler.

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster

Literatur:

Landeshauptstadt Wiesbaden, 2015
LVR-ADR, 2014
VDL, 2012
LVR-ADR, 2010
VDL, 2010
Nathan, 2010