Einer der wichtigsten Aspekte für die Veränderbarkeit eines Kirchengebäudes mit einer neuen Nutzung ist der Denkmalschutz. Steht ein Gebäude bereits unter Denkmalschutz oder besteht die Vermutung, dass eine Unterschutzstellung anstehen könnte, sollte in jedem Fall ein frühzeitiges Gespräch mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde der jeweiligen Kommune geführt werden, um Zeit- und Kapitalverluste bei der Planung zu vermeiden. Ebenso sollte insbesondere bei jüngeren Kirchengebäuden ermittelt werden, ob Urheberrechtsansprüche von Architekten und ihren Nachfahren oder bei der Ausstattung (Prinzipalien, Glasfenster etc.) von Künstlern und ihren Nachfahren vorliegen.
Bei der Suche nach Nutzungsmöglichkeiten sollten ebenso weitere Grundstücks- und/oder Gebäudepotenziale mit in die Betrachtungen aufgenommen werden (Freiflächen, Pfarrhaus, Gemeindehaus, Jugendzentrum etc.). Kirchengebäude mit anderen Nutzungen zu erhalten, ist kostspielig, weswegen diese oftmals nur durch eine Querfinanzierung durch die Einbeziehung anderer Flächen/Gebäude realisiert werden können. Mithilfe einer breiter angelegten Machbarkeitsstudie können mögliche Nutzungen und Nutzer anvisiert und darüber hinaus bereits grobe Klärungen mit der Denkmalpflege erarbeitet werden.
Für die Suche nach guten Nutzungskonzepten und entsprechenden Nutzungspartnern sollten die hierbei ermittelten Informationen über das Gebäude, den Standort und das Umfeld mit seinen baulichen Möglichkeiten in einem Exposé zusammengefasst werden. Dies erleichtert die Nutzersuche und dient allen Beteiligten sowie möglichen Nutzungspartnern als Kommunikationsgrundlage.
Jörg Beste, synergon Köln