Zunächst sollten alle Möglichkeiten und Hilfestellungen überprüft werden, die originäre Nutzung einer Kirche zu erhalten. Wenn diese Optionen ausgeschöpft sind, sind kircheninterne Neunutzungen und Umnutzungen aufgrund der Zeichenwirkung vieler Gebäude meistens gute Lösungen. Zudem bleiben die Gebäude so auch längerfristig in kirchlicher Hand.
Beispiele für kircheninterne Lösungen sind:
- Sakrale Sondernutzungen
– Mit eigenem Bedarf der Gemeinden und mit übergeordneter kirchlicher Ebene: Citykirche, Jugendkirche, Kulturkirche, Chorzentrum, kirchliches Kolumbarium mit Gottesdienstnutzung etc.
- Mischnutzung von sakralen und profanen kirchlichen Nutzungen
– Mit eigenem Bedarf der Gemeinden und weiteren kirchennahen Nutzungen: Gemeindebüro, Gemeindesaal, Gruppenräume, auch Kolumbariumsanteile, karitative und soziale Nutzungen kirchlicher Sozialeinrichtungen, kirchliche Kindertagesstätte etc.
– Mit Fremdnutzungen und Hausrecht bei der Kirche: kommunale oder private Kultur- und soziale Nutzungen, Gastronomie etc.
- Vollständige kircheninterne Umnutzung
– Mit eigenem Bedarf der Gemeinde: Büronutzung, Pfarrheim, Gruppenräume, soziale Einrichtungen (Kindertagesstätte, Sozialstation) etc.
– Mit Bedarf anderer kirchlicher Ebenen und Einrichtungen: Verwaltung, soziale Nutzungen durch Caritas, Diakonie, Kirchenarchiv etc.
- Weitergabe an andere Kirchen
Vermietung, Verpachtung oder Verkauf in beiden Konfessionen nur an Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), zum Beispiel orthodoxe, anglikanische, methodistische Kirchen, evangelische Freikirchen und andere.
Die Weitergabe an Nicht-ACK-Mitgliedsorganisationen wird von den Kirchenverwaltungen ausgeschlossen.
- Weitergabe an andere Religionsgemeinschaften
Nur bei evangelischen Kirchen ist zurzeit eine Nutzung als Synagoge möglich. Bei beiden Konfessionen sind bisher Umwandlungen zu Moscheen ausgeschlossen. (Ein umstrittener Sonderfall ist die ehemalige Evangelische Kapernaumkirche in Hamburg, die seit 2013 nach mehrfachem Eigentümerwechsel als Moschee genutzt wird.)
- Sicherung, Verwahrung
Längerfristig ist dies nur für wenige Kirchen an besonderen Standorten möglich. Kirchenintern wird dieses Vorgehen wegen der Leerstandswirkung kritisch gesehen. Die Denkmalpflege befürwortet einen solchen Ansatz, wenn ansonsten der Abriss droht. Diese zeitlich befristete Lösung wird in Italien aktuell angesichts des enorm großen Kirchenbestandes des öfteren praktiziert.
Jörg Beste, synergon Köln