Für einige Kirchengebäude sind kircheninterne Lösungen möglich, für eine Vielzahl müssen allerdings externe Lösungswege erarbeitet werden.
Beispiele für kirchenexterne Lösungen sind:
- Verkauf, Vermietung oder Verpachtung und Umnutzung des Gebäudes:
– mit öffentlicher, kultureller oder sozialer Nutzung (Bsp. Bochum, Marienkirche)
– mit privater kultureller, sozialer oder gewerblicher Nutzung (Bsp. Mönchengladbach, Herz-Jesu) - Verkauf oder Verpachtung und Abriss des Gebäudes:
– mit öffentlicher oder privater Nachnutzung des Grundstücks
Bei einer Neunutzung von Kirchengrundstücken nach Teilabriss oder vollständiger Beseitigung des Gebäudes ist angesichts der städtebaulich oft herausragenden Position von Kirchengebäuden ein sorgfältiger Umgang mit der inhaltlichen und baulichen Qualität der Nachnutzung geboten. Der Abriss der Berliner Kirche St. Raphael von Rudolf Schwarz und die Nachnutzung des Grundstücks durch einen Lebensmitteldiscounter haben 2005 beispielsweise zu heftigen Protesten und Medienreaktionen geführt.
In diesen Fällen müssen sich die Planungsverwaltungen der Kommunen für die Sicherung der architektonischen und städtebaulichen Qualität der Folgebebauung einsetzen. Die Kirchen als Vorbesitzer dieser Grundstücke stehen in der Verantwortung, neben den baulichen Qualitäten auch für eine inhaltlich verträgliche Nachnutzung hervorgehobener Orte in Städten, Stadtteilen und Dörfern Sorge zu tragen.
Jörg Beste, synergon Köln