Im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz wird eine öffentliche Förderung für die substanzielle Erhaltung der Denkmäler (§ 35 DSchG NRW) durch das Land in Aussicht gestellt, sofern finanzielle Mittel hierfür vorhanden sind. Die Denkmalförderung des Landes umfasst dabei auch Einzelzuschüsse für Denkmäler, die im Eigentum von Kirchen oder Religionsgemeinschaften sind.
Alle Informationen über die Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung oder in der Broschüre Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen. Finanzielle Förderungen, Darlehen und Steuererleichterungen des Ministeriums zusammengestellt.
Im Rahmen der neuen Programme der Städtebauförderung werden in bestimmten Fällen auch Maßnahmen an oder im Umfeld von Denkmälern gefördert, zum Beispiel wenn es um die Erhaltung und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, das Zusammenleben im Quartier oder die Gestaltung lebenswerter Quartierte geht. Mit dem Programm der Dorferneuerung unterstützt das Land darüber hinaus insbesondere bürgerschaftliches Engagement in den Dörfern und dörflich geprägten Gemeinden.
In kleinerem Maßstab kann auch eine Denkmalförderung von den Städten und Gemeinden gewährt werden. Diese Mittel werden zum Teil über eine sogenannte Pauschalzuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommune selbst zur Verfügung gestellt. Informationen hierzu geben die jeweiligen Unteren Denkmalbehörden der Kommune.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert ebenfalls kleinere Maßnahmen an Denkmälern. Er stellt für Denkmalpflegemaßnahmen jährlich Fördermittel bereit, die durch das Fachamt bewilligt werden. Entsprechend den Aufgaben des Amtes werden diese Mittel vorzugsweise bei der Vorbereitung von Maßnahmen (Voruntersuchungen, Bauaufnahmen und Ähnliches) eingesetzt. Anträge können nach Abstimmung mit den zuständigen Gebietsreferentinnen und -referenten des Fachamtes formlos über die Unteren Denkmalbehörden der Städte und Gemeinden an die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen gerichtet werden.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Länder für Kultur zuständig, so auch für die Förderung von Denkmälern. In einigen Fällen unterstützt aber auch der Bund mit seinen Förderprogrammen die Erhaltung von Denkmälern. In der Regel muss dafür die nationale Bedeutung des Denkmals nachgewiesen werden. Hierzu erstellen die Denkmalpflegeämter der beiden Landschaftsverbände gegebenenfalls Gutachten oder Stellungnahmen.
Eine Beratung darüber, in welchen Fällen eine Bundesförderung erfolgversprechend ist, erteilen die Unteren Denkmalbehörden oder auch direkt die Bezirksregierungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien.
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Pulheim | LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Münster